Ab dem 1.3. gilt das neue Masernschutzgesetz, das Arbeitgebern Strafen bis zu € 2500.-. androht wenn Mitarbeiter nicht ausreichenden Schutz gegen Masern aufweisen. Dies betrifft soziale Berufe wie Krankenschwestern, Med. Fachangestellte, Altenpfleger(innen), Kindergärtner(innen), Lehrer u.v.a.
Bei der Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nach G 42 Infektionsschutzgesetz machen wir daher grundsätzlich ab sofort bis Ende 2021 bei den betroffenen Berufsgruppen für einen Zusatzbetrag von nur € 10.- die entsprechende Untersuchung ggf mit Blutwert Masern AK ohne gesonderten Auftrag mit. Ab 2022 nur auf Auftrag da diese Untersuchung nur EINMAL im LEBEN erfolgt und die Bescheinigunfg LEBENSLANG gültig ist ( Stand Masernschutzgesetz heute)