Untersuchungen für Sonstige Fahrzeuge (Sonderfahrzeuge)
Falls Ihr Fahrzeug nicht in den Fahrzeuglisten enthalten ist, können Sie sich grob folgendermassen informieren:
Immer wenn Sie gewerblich PERSONEN in Fahrzeugen bis maximal 9 Sitzplätze befördern wollen, benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein. Lesen Sie alles hierzu unter dem Stichwort Taxi.
Immer wenn Sie gewerblich PERSONEN in Fahrzeugen mit 10 oder mehr Sitzplätzen befördern wollen, benötigen Sie einen Busführerschein ( Klassen D, D1, D1E, usw. )
Lesen Sie alles hierzu unter dem Stichwort Bus.
Immer wenn Sie Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren wollen, benötigen Sie einen LKW Führerschein der Klassen C, C1, C1E usw. …
Es ist möglich, dass Sie für Fahrzeuge unter 7,5 to aber mit grösserem Anhänger auch einen LKW Führerschein benötigen. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Zulassungsstelle. Immer wenn Ihre Führerscheinklasse mit einem C oder D beginnt, sind Sie bei mir richtig.
Für den „normalen“ PKW Führerschein benötigen Sie in der Regel nur einen Sehtest, den Sie bei Augenoptikern gelegentlich preiswerter bekommen. Sehteste von Augenoptikern gelten NICHT für Bus LKW und Personenbeförderung.
Falls Ihnen ihr PKW Führerschein entzogen wurde und Sie ihn nach Wartezeit jetzt neu beantragen dürfen, können Sie bei mir gern das erforderliche ärztliche Gutachten erstellen lassen.
Falls Sie wegen gesundheitlicher Probleme auffällig geworden sind und von der Zulassungsbehörde die Auflage erhalten haben, eine Begutachtung durchführen zu lassen können Sie mich gern mit dieser Aufgabe betrauen. Hierbei erfolgt die Abrechnung nach Auftrag und Umfang.