„Die meisten Senioren würden die Prüfung bestehen“ HAZ vom 5.12.23
Zu meinem großen Bedauern geht sowohl die EU als auch die Bundesregierung von offenkundigen Vorurteilen, nicht aber von bekannten Fakten aus bei dem Versuch, das Fahrerlaubnisrecht zu verschlimmbessern.
Auch wenn ich die Ausführungen des Kollegen Krause vollinhaltlich teile dreht sich die Diskussion bedauerlicherweise zunehmend in Richtung der Frage ab welchem Alter gesundheitliche Nachuntersuchungen bei Führerscheininhabern sinnvoll / erforderlich wären. Schon die Frage ist falsch, ihre Beantwortung sinnlos weil immer rein spekulativ.
Dabei haben wir in der EU seit 1999 ein Fahrerlaubnisrecht, welches sinnvolle Regelungen enthält und zwar weitgehend unabhängig vom Alter. Leider betrifft es nur LKW-, Taxi-, Busfahrer u.ä., deren Fahreignung im Turnus von 5 Jahren auch durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung nachzuweisen ist ( ab Alter 60 bzw. 65 sind für Personenbeförderer Inhalte erweitert).
Ich untersuche jährlich tausende Fahrer, die in der Regel mitten im Beruf stehen und somit zwischen 20 und 65 Jahren alt sind. In dieser Kohorte finden wir bei ca. 20% der Fälle Auffälligkeiten, die die Fahreignung beeinträchtigen. In der Hitliste weit vorn sind das : 1.) Un- oder unzureichend behandelte Bluthochdruckerkrankungen, 2.)bislang unbekannte oder unzureichend eingestellte Zuckerkrankheiten und als häufigstem Befund 3.) eine nicht oder unzureichend korrigierte Sehstörung.
Wichtig ist hier, daß in rund 99% (!!) dieser auffälligen Befunde eine einfache Abhilfe durch den Hausarzt bzw einen Optiker möglich ist, Abhilfe zu schaffen. Es ist also in fast allen Fällen nicht erforderlich , die Fahrerlaubnis infrage zu stellen, sofern der Fahrer ein entsprechendes Mindestmaß an Kooperation aufzubringen bereit ist.
Ferner ist für die aktuelle Diskussion wichtig, daß in der Regel ein auffälliger Befund für den Bewerber überraschend kommt. Eine Selbstauskunft ist in diesen Fällen also vollkommener Unsinn.
Die Lösung des Problems besteht darin, künftig für ALLE Führerscheinklassen und unabhängig vom Alter des Bewerbers regelmäßige Nachuntersuchungen zu fordern. Vielleicht alle 10 Jahre bis Alter X und danach alle 5 Jahre für Alle.
Im Sinne von: GLEICHES RECHT FÜR ALLE !