Im Rahmen des geänderten Arzneimittelrechts ( das seinen Ursprung ausschliesslich im Wunsch der Kassen, Geld zu sparen hat!) werden immer mehr Medikamente aus der Rezeptpflicht genommen – Weil dann die Kassen entscheiden können, ob sie das Mittel überhaupt noch bezahlen wollen.
Das treibt eigenartige Blüten, die ich am Beispiel Omeprazol ( in OMEP u.a. ) erklären will: Das Mittel ist ein Standard zur Behandlung von Magengeschwüren und somit Kassenüblich und Verordnungsfähig. Aber nur in der Stärke 40 mg oder mit ärztlicher Begründung. In der Stärke 20 mg wurde es zum Verkauf freigegeben. Ohne Rezept. Das vermittelt dem Unkundigen das Gefühl, es handele sich um ein unproblematisches Mittel, das in die Hausapotheke kommt und ohne Arzt eingenommen werden kann.
Tatsächlich sind starke Magensäureblocker wie Omep geeignet, Störungen in der Immunabwehr auszulösen, u.a., weil der Säureschutz im Magen verloren geht und so Keime aus der Nahrung nicht mehr abgetötet werden. Außerdem ist länger bekannt, dass die ständige Einnahme dazu führt, dass der Körper gegenreguliert und die Säureproduktion erhöht, was wiederum mehr Omep verlangt und bei Absetzen zu Beschwerden führt ( Form der Abhängigkeit).
Bekannt sind ferner Anstieg der Leberwerte, Hautreaktionen, Müdigkeit, Schlafstörungen, Schwindel, Gelenkbeschwerden, Kopfschmerzen, Seh-, Hör- und Geschmacksstörungen, Nervenschäden. Wenn man dies alles zur Kenntnis nimmt fragt man sich, wieso ein solches Mittel ohne ärztliche Verordnung und Kontrolle verkauft werden darf. Da betrachten wir uns durchaus NICHT als überflüssig und beraten Sie gerne!