Lange genug hat es gedauert, aber jetzt hat die Kassenärztliche Vereinigung endlich die neu formulierten, gesetzeskonformen Patientenverfügungen geliefert. Sie können die Vordrucke (solange Vorrat reicht) bei den Arzthelferinnen kostenlos bekommen.
Ältere Patientenverfügungen sind aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen von Ende 2009 nicht mehr verwendbar.
Wichtig ist es, zu bedenken, dass eine Patientenverfügung eine Art „letzter Wille“ ist für den Fall, dass man nicht mehr selbst über sich entscheiden kann. Dafür ist es erforderlich, eine Vertrauensperson zu benennen, die sich dann in einem solchen Fall kümmern soll und kann. Oftmals sind das enge Verwandte, z.B. die eigenen Kinder. Bitte bedenken Sie, dass die Verfügung im Notfall zur Hand sein muss, d.h. der Verfügungsgeber sollte seiner Vertrauensperson die Patientenverfügung zur Aufbewahrung geben, damit dieser sie auch zur Hand hat wenn sie gebraucht wird.