Immer wieder gern werfen die Krankenkassen den Ärzten vor, eine 2 Klassen Medizin zu betreiben, ein Schuh, den WIR uns nun ganz besonders NICHT anziehen. Nun erreicht uns ein Rote-Hand Schreiben der Verbände aller gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen in dem ein GENERELLES VERORDNUNGSVERBOT für Blutzuckerteststreifen für Typ II Diabetiker bekräftigt wird, die NICHT Insulin spritzen.
Das Ganze wird unterstrichen durch weitgehende Regresse gegen Ärzte, die dennoch Teststreifen an Diabetiker verordnen, die „nur“ mit Tabletten behandelt werden.
Wer dennoch auf die Selbstkontrolle nicht verzichten will, kann sich bei seiner Kasse über günstige Bezugswege für Teststreifen beraten lassen. Da sind wir mal gespannt.
Uns ist keine private Kasse bekannt, die die Erstattung in solchen Fällen ablehnt. DAS ist nun wirklich eine 2 Klasssen Medizin!
Allerdings haben Erfahrungen mit der Beihilfestelle in den letzten Jahren gezeigt, dass diese sich sehr gern den Regelungen der gesetzlichen Kassen anschließt. Im Zweifel bitte dort anrufen und nachfragen!