Betriebsarzt Dr. Bieberbach & A. Soltani GbR

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Verordnung von Heuschnupfenmitteln

Auf Veranlassung der gesetzlichen Krankenkassen ist schon seit dem Jahr 2018 die Rezeptverordnung von Mitteln zur HEUSCHNUPFENBEHANDLUNG nur mehr als Privatrezept möglich, da die Kassen diese Medikamente nicht mehr bezahlen. Das gilt auch für die bisher rezeptpflichtigen CORTISONPRÄPARATE zur Anwendung als Nasenspray wie Nasonex, Mometason und Flucatison Spray. DIESE MITTEL SIND NEUERDINGS AUCH REZEPTFREI in der Apotheke ( sogenannte OTC-Mittel) erhältlich und dann oft sogar  billiger als die auf Privatrp. rezeptierte Variante..
Nicht-Cortisonhaltige Sprays und Tabletten zur Behandlung des Heuschnupfens wie  Allergodil, Loratadin, Desloratadin , Cedtirizin,Chromoglycinsäure usw. sind schon länger nicht auf Kassenrezept verordnungsfähig.

AUSNAHMEN gibt es auch hier: da die OTC Präparate bei Kindern kontraindiziert sind, dürfen Heranwachsende bis zum 16. LJ  bei schwerem Verlauf mit cortisonhaltigen Nasenspays auf Kosten der gesetzl. Kranken-Kassen behandelt werden sofern alle anderen Behandlungen nicht ausreichend waren. Dies bedeutet in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung vor Rezeptierung..

In Fällen von schweren Nasenpolypen sind die Mittel für den vorübergehenden Gebrauch ebenfalls Kassenleistung, diese Indikation können HNO Ärzte stellen.

Private Kassen erstatten diese Mittel (noch) soweit uns bekannt uneingeschränkt.

Praxiszeitung

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