Ferienzeit!
Liebe Patienten!
Der Sommer kommt wenn auch vorsichtig näher und die Sommerferien beginenn schon im Juni. Grund für uns, einige Tage Praxispause Ende Juni einzulegen, aber keine Angst: Wir sind schon in Teilbesetzung am 1.7. wieder für Sie da!
Hierzu möchten wir unseren Patienten und denen, die uns in Vertretung Ihres Hausarztes aufsuchen werden, einige kurze Ratschläge mitzugeben: Für die Urlaubsvertretung gibt es keine Überweisungsscheine. Deshalb ist jetzt die Quittung für bereits im laufenden Quartal bezahlte PRAXISGEBÜHREN wichtig. Legen Sie dem Vetretungsarzt bitte die Quittung vor, weil Sie sonst erneut für dasselbe Quartal Praxisgebühren zahlen müssen. Und wenn Sie befreit sind: Der Vertretungsarzt kann das nicht wissen, es sei denn, Sie legen ihm den Befreiungsausweis der Krankenkasse vor. Es reicht NICHT, wenn Sie sagen, sie wären befreit! SIE müssen das nachweisen, sonst gibt es 10 Euro Strafzoll! Das wollen wir doch alle vermeiden, nicht? Und noch etwas: Die Inanspruchnahme des ärztlichen Notdienstes oder einer Notfallambulanz kosten ebenfalls Praxisgebühr, und zwar zusätzlich zur Praxisgebühr beim Hausarzt. Das ist also auch kein Ausweg.
Wenn Sie zuerst im neuen Quartal den Vertretungsarzt ( zB Anfang Juli) aufsuchen , zahlen Sie dort die Praxisgebühr und legen die Quittung dann Ihrem Hausarzt vor.
Sollten Sie die Quittung verloren haben, können Sie dem Vertretungsarzt dies mitteilen, er wird Ihnen dann pro Forma eine Mahnung geben. Diese bedeutet, dass SIE dem Vertretungsarzt nach Rückkehr ihres Hausarztes eine Zweitschrift der Quittung vorlegen müssen, sonst droht ein Mahnverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang der Hinweis, daß die Praxisgebühr von Ihren gewählten Politikern für Sie ausgedacht wurde, Beschwerden bitte an ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten, nicht an uns!
Schlagworte für diesen Artikel: Praxisgebühr, Urlaub, Vertretungsarzt
Der Artikel wurde am Dienstag, den 15. Juni 2010 veröffentlicht.